Gasversorger in Meyn
Den Gaslieferanten zu wechseln ist in Deutschland seit 2006 möglich. Etliche lokale Gasversorger haben inzwischen ihr Liefergebiet erweitert und konnten sich so als Player am Gasmarkt etablieren. Sie beliefern nun auch fern ab ihres Ursprungsgebietes Haushalts- und Industriekunden mit Gas. Jeder Gaskunde kann momentan im Schnitt unter 33 Gasprovidern wählen. Das Wechseln des Gasanbieters lohnt sich für alle Haushalte. Der Wechsel des Gasversorgers kann bei einem Verbrauch von 20.000 kWh circa 500 Euro pro Jahr an Heizkosten einsparen.
Erst durch die Entkopplung des Gaspreises vom Ölpreis ist das möglich geworden. Der Gaspreis für private Verbraucher darf nicht mehr direkt an den Preis des Öls gekoppelt werden. Dieses Urteil fällte der Bundesgerichtshof im März 2010 und stärkte auf diese Weise die Rechte der Gaskunden. Im Urteil hiess es, die alleinige Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis benachteilige die Kunden unverhältnismäßig. Auf jeden Fall müssten die Lieferanten die Preise transparenter offenlegen. Die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis bestand bereits seit den 60er Jahren. Infolgedessen zogen Schwankungen des Ölpreises mit Verspätung auch stets einen Anstieg des Gaspreises nach sich. Dabei handelte es sich allerdings um eine interne Vereinbarung zwischen den Gasproduzenten und den Lieferanten und keinesfalls um ein Gesetz. In Anbetracht steigender Strom- und Gaspreise wuchs die Kritik an diesem Abkommen mehr und mehr, da mit ihr Preiszuwächse vielmals pauschal gerechtfertigt wurden - gleichgültig ob die wirklichen Preise für Erdgas gestiegen waren oder nicht.
Ein Gaslieferantenwechsel lässt sich ohne Arbeitsaufwand oder Spezialwissen reibungslos verwirklichen. Sie ermitteln unter Zuhilfenahme des Gastarifrechners die Angebote der Gaslieferanten in
Meyn. Dabei können Sie die Kriterien auf Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Wenn Sie Ihren Wunsch-Tarif gefunden haben, können Sie diesen ganz einfach online bestellen. Danach läuft das Weitere automatisch ab. Sie haben jedoch ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Der neue Gaslieferant übernimmt die Formalien.